Wenn Sie Geschäftsbeziehungen nach Deutschland oder Grossbritannien unterhalten oder herzustellen beabsichtigen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen qualifizierten rechtlichen Rat zur Regelung Ihrer Angelegenheiten zurückgreifen müssen. Dies mag die Gründung einer Tochtergesellschaft betreffen, eines Joint Ventures oder auch nur die einer kleinen Niederlassung. Vielleicht haben Sie Forderungen, die im anderen Land beigetrieben werden müssen. Was auch immer Ihr Bedarf ist, stehen wir Ihnen zu Diensten.
Wir sind in der Lage, Ihnen ein vollständiges, wirtschaftrechtliches, grenzüberschreitendes Dienstleistungsangebot zu unterbreiten. Als englische Kanzlei arbeiten wir auch mit Anwaltskanzleien in Deutschland zusammen, die eine rechtliche Unterstützung vor Ort anbieten können.
In unserer Kanzlei steht Ihnen mit Herrn David Holt ein Anwalt zur Verfügung, der nicht nur als deutschprachiger Solicitor, sondern zugleich auch als deutscher Rechtsanwalt zugelassen ist und Sie im Rahmen des englischen und des deutschen Wirtschaftsrechts beraten kann.
Wir können Sie in folgenden Angelegenheiten beraten und unterstützen
- Gründung einer Limited
- Unternehmenskäufe
- Zusammenarbeit mit Vertragshändlern, Handelsvertretungen und Franchisepartnern
- Gestaltung von Verträgen
- Geschäftsbetrieb im Internet
- Gerichtsverfahren
- Sicherung und Einzug offener Forderungen
- Registrierung und Vollstreckung deutscher Urteile
- Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
- Arbeitsrecht
- Urheberrecht
Wir können Ihnen folgende Vorteile anbieten:
- Sofortiger Zugriff auf alle anwaltliche Dienstleistungen im Wirtschaftsrecht in GB
- Beratung und Vertretung durch erfahrene englische Anwälte im Wirtschaftsrecht
- Vermeidung von Sprach- und Übersetzungsproblemen
- Verständnis des englischen Anwalts für die Interessen und Wünsche deutscher und englischer Mandanten
- Eine Anlaufstelle für Ihrer Rechtsfragen, gleichgültig, ob in Deutschland oder England
Wenn Sie mehr wissen möchten, steht Ihnen Herr Holt gerne zur Verfügung.



